Ihr Unternehmen möchte Verantwortung für die Ausbildung von Lehrlingen übernehmen und diese auch nach dem Ausbildungsgesetz durchführen? Sie sind schon verzweifelt, weil es so schwierig ist Lehrlinge zu finden? Über uns können Sie die Lehrlinge im Rahmen eines Praktikums 3 bis maximal 4 Monate kennen lernen, die Lehrzeit des Lehrlings läuft bereits und er/sie wird bereits für die Berufsschule angemeldet.
Grundvoraussetzung ist für uns, dass Ihr Betrieb legitimiert ist Lehrlinge auszubilden, ein fairer Umgang mit unseren Lehrlingen herrscht und eine Übernahme in ein reguläres Lehrverhältnis möglich ist, wenn beide Seiten zusammenarbeiten möchten. Die Berücksichtigung des Ausbildungsgesetzes ist für uns unerlässlich.
Eine Kooperation mit uns ist für Sie:
Mehrere Schnuppertage sind möglich. Ein Versicherungsschutz für die Teilnehmer*innen besteht.
Im Zeitrahmen von mehreren Monaten können die Teilnehmer*innen ein fixes Praktikum in einem Betrieb machen, wenn von Seiten des Betriebs auch eine Übernahmemöglichkeit gegeben ist. Wie auch beim Schnupperpraktikum sind die Teilnehmer*innen versichert.
Es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten, wenn Sie einen Lehrling aus der überbetrieblichen Lehrausbildung übernehmen, zB. Wirtschaftskammen oder in bestimmten Fällen auch über die Berufsausbildungsassistenz.
Laden Sie hier unsere Infomappe mit detaillierteren Informationen für Betriebe herunter! *Dateidownload*
Wir unterstützen Sie bei der Lehrlingssuche!
Melden Sie sich gerne bei uns – durch’s reden kommen die Leut‘ zam.